Hausordnung der Mediathek
Den Anweisungen des Mediathekspersonals ist Folge zu leisten. Es gilt die Satzung der Mediathek in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Damit sich alle Nutzenden in der Mediathek wohlfühlen und ungestört arbeiten, lesen und lernen können, bitten wir um gegenseitige Rücksichtnahme.
1. Rücksichtnahme und Ruhe
Alle Nutzenden haben sich im Gebäude so zu verhalten, dass andere Personen nicht gestört und der Mediatheksbetrieb nicht beeinträchtigt wird.
Gespräche sind leise zu führen. Mobiltelefone und andere Geräte sind so einzustellen, dass keine anderen Personen gestört werden.
2. Taschen und Gepäck
Taschen jeder Art dürfen grundsätzlich nicht mit in die Mediathek genommen werden. Bitte schließen Sie Ihre Taschen und Ihr Gepäck in den dafür vorgesehenen Schränken ein oder geben Sie sie an der dafür vorgesehenen Stelle ab.
3. Essen, Trinken und Rauchen
Essen und Trinken sind in der Mediathek grundsätzlich nicht gestattet. Eine Ausnahme gilt für das Lesecafé. Dort ist der Verzehr von Speisen und Getränken erlaubt.
Das Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht gestattet.
4. Tiere
Tiere dürfen nicht in die Mediathek mitgebracht werden. Ausgenommen sind behördlich anerkannte Assistenzhunde. Der entsprechende Ausweis über die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft ist am Einlass vorzuzeigen.
5. Fortbewegungs- und Sportgeräte
Fortbewegungsmittel sowie Roll- und Sportgeräte dürfen nicht in das Gebäude mitgebracht werden. Ausgenommen sind medizinische Hilfsmittel und Kinderwagen.
6. Aufsicht und Haftung
Die Mediathek übernimmt keine Aufsichtspflicht für Minderjährige. Eine Haftung der Mediathek besteht ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.